Stellen Sie sich vor, Sie schalten Ihren Fernseher ein und werden von einer unverständlichen, unzugänglichen Klangwand empfangen. Für Millionen von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ist dies Alltag. Doch was wäre, wenn Fernsehen anders sein könnte? Was wäre, wenn jede Geschichte, jede Nachrichtensendung, jedes fesselnde Drama für alle zugänglich wäre, unabhängig vom Hörvermögen? Dies ist keine Utopie, sondern die treibende Kraft hinter dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz ( EAA ), einem wegweisenden Gesetz, das den Rundfunk ab 2025 grundlegend verändern wird. Dieses Gesetz beschränkt sich nicht auf die Erfüllung formaler Anforderungen; es fördert Inklusion, erweitert das Publikum und macht Fernsehen letztendlich wirklich barrierefrei.
Dieser Blogbeitrag befasst sich detailliert mit den Vorgaben der EAA und konzentriert sich auf die zentralen Anforderungen an Untertitelung, die Rundfunkanstalten bis zum Stichtag 2025 verstehen und umsetzen müssen. Wir erläutern die Bestimmungen, beleuchten die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen und bieten einen praktischen Leitfaden, der Sie bei diesem grundlegenden Wandel hin zu mehr Barrierefreiheit in den Medien unterstützt.
Der Europäische Barrierefreiheitsgesetz und die Zukunft der Barrierefreiheit
Der Europäische Zugänglichkeitsgesetz (EAA) ist eine wegweisende Gesetzesinitiative der Europäischen Union mit dem Ziel, ein inklusiveres und gerechteres Umfeld für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Dieser wegweisende Rahmen soll die Zugänglichkeit einer breiten Palette von Waren und Dienstleistungen verbessern und sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der EAA, der am 28. Juni 2025 in Kraft treten soll, schreibt Folgendes vor: Unternehmen mit Sitz in der EU sowie solche mit Sitz außerhalb der EU, die EU-Bürger bedienen, müssen die Zugänglichkeit ihrer Angebote gewährleisten. Dieses transformative Gesetz legt einen besonderen Schwerpunkt auf digitale und Online-Dienste und trägt deren wachsender Bedeutung im modernen Leben Rechnung.
Die EAA legt besonderen Wert auf audiovisuelle Medien, da sie deren verbindende und informative Kraft erkennt. Durch die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in diesem Bereich will die EAA Barrieren abbauen und eine wirklich inklusive Gesellschaft fördern, in der alle Menschen gleichen Zugang zu Information, Unterhaltung und Chancen haben. Das übergeordnete Ziel des Gesetzes ist es, Chancengleichheit zu schaffen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen digitale Inhalte und Dienste ohne Hindernisse nutzen können. Dies umfasst nicht nur den Zugang zu Inhalten, sondern auch die nahtlose Navigation und Interaktion mit digitalen Plattformen.
Die EAA ist sich bewusst, dass Barrierefreiheit nicht nur eine technische Frage, sondern ein grundlegendes Menschenrecht ist. Durch die Förderung von Inklusion in allen Bereichen setzt sich die EAA dafür ein, Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen ein selbstbestimmteres und erfüllteres Leben zu ermöglichen. Die Vision der EAA ist ein Europa, in dem alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten uneingeschränkt digital teilhaben können.
Anforderungen an die Untertitelung gemäß dem europäischen Zugänglichkeitsgesetz
Arten von Inhalten, die Untertitel erfordern:
Die EAA schreibt im Allgemeinen Untertitel für ein breites Spektrum an Rundfunkinhalten , darunter:
- Live-Übertragungen: Dazu gehören Nachrichtensendungen, Sportveranstaltungen, Talkshows und andere Live-Events. Echtzeit-Untertitelung ist hier unerlässlich.
- Voraufgezeichnete Programme: Alle voraufgezeichneten Inhalte, wie zum Beispiel Dramen, Dokumentationen, Filme und Fernsehserien, müssen untertitelt werden.
- On-Demand-Inhalte: Alle online oder über Video-on-Demand-Dienste verfügbaren Rundfunkinhalte müssen untertitelt werden.
Ausnahmen und Befreiungen:
Obwohl die EAA eine breite Zugänglichkeit anstrebt, kann es begrenzte Ausnahmen von den Untertitelungsregeln geben. Diese könnten unter bestimmten Umständen gelten, wie zum Beispiel:
- Extrem kurze Programme: Sehr kurze Programme oder Werbespots können unter Umständen ausgenommen sein.
- Technische Einschränkungen: In seltenen Fällen können technische Einschränkungen die Untertitelung verhindern. Die Sender müssen jedoch nachweislich ernsthafte Anstrengungen unternehmen, diese Einschränkungen zu überwinden.
- Unverhältnismäßige Belastung: In manchen Fällen könnten die Kosten für die Bereitstellung von Untertiteln eine unverhältnismäßige Belastung für kleinere Sender darstellen. Diese Ausnahme wird jedoch voraussichtlich streng geprüft.
Anforderungen an die Untertitelung gemäß dem Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit
Der Europäische Zugänglichkeitsgesetz (EAA) regelt nicht nur die Untertitelung, sondern legt auch wichtige Anforderungen an die Untertitelung für Rundfunkanstalten fest. So wird sichergestellt, dass Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich sind, darunter gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen, die Untertitel bevorzugen oder benötigen, sowie Menschen, die Untertitel zum Sprachenlernen oder in lauten Umgebungen nutzen. Diese Anforderungen sollen untertitelte Inhalte klar, verständlich und leicht zugänglich machen.
Spezifische Untertitelungsanforderungen:
- Genauigkeit: Untertitel müssen den gesprochenen Inhalt der Sendung präzise wiedergeben und Dialoge und Erzählung originalgetreu wiedergeben. Eine gewisse Zusammenfassung kann in bestimmten Ausnahmefällen akzeptabel sein (z. B. bei Live-Nachrichten, wo Echtzeit-Untertitelung schwierig ist), das Ziel ist jedoch eine getreue Wiedergabe des Tons.
- Synchronisation: Untertitel müssen, genau wie Bildunterschriften, perfekt mit dem Ton synchronisiert sein. Erscheinen die Untertitel zu früh oder zu spät, kann dies verwirrend sein und das Seherlebnis beeinträchtigen. Präzises Timing ist daher unerlässlich für Lesbarkeit und Verständlichkeit.
- Vollständigkeit: Alle wesentlichen gesprochenen Inhalte sollten untertitelt werden. Dies umfasst Dialoge, Erzählung und alle anderen relevanten Audioinformationen, die zum Verständnis des Programms beitragen.
- Klarheit und Lesbarkeit: Untertitel müssen leicht lesbar und verständlich sein. Dies erfordert die Verwendung klarer und gut lesbarer Schriftarten und angemessener Schriftgrößen sowie ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Vermeiden Sie übermäßig verschnörkelte oder komplexe Schriftarten, die die Lesbarkeit beeinträchtigen können. Erwägen Sie die Verwendung unterschiedlicher Farben oder Textformatierungen (z. B. Kursivschrift), um die Sprecher zu unterscheiden.
- Formatierung: Untertitel sollten augenfreundlich formatiert sein und die Bildinhalte nicht beeinträchtigen. Dazu gehören Aspekte wie Zeilenlänge, Anzahl der gleichzeitig angezeigten Zeilen und Positionierung der Untertitel auf dem Bildschirm. Untertitel dürfen keine wichtigen visuellen Elemente der Sendung verdecken.
- Sprache: Untertitel sollten in der Originalsprache der Sendung bereitgestellt werden. Mehrsprachige Untertitel verbessern die Zugänglichkeit und erreichen ein breiteres Publikum. Erwägen Sie die Bereitstellung von Untertiteln in mehreren Sprachen, insbesondere bei Inhalten mit internationaler Ausrichtung.
Technische Spezifikationen für die Untertitelung:
- Timing: Untertitel sollten lange genug angezeigt werden, damit die Zuschauer sie bequem lesen können, aber nicht so lange, dass sie nach dem Ende des zugehörigen Tons noch sichtbar sind. Das richtige Timing ist entscheidend für die Synchronisation und ein flüssiges Seherlebnis.
- Formatierung: Untertitel sollten einheitlichen Formatierungsrichtlinien hinsichtlich Schriftart, -größe, -farbe und -positionierung entsprechen. Dies gewährleistet ein professionelles und standardisiertes Erscheinungsbild aller untertitelten Inhalte.
- Sprache: Bei der Bereitstellung von Untertiteln in mehreren Sprachen ist auf korrekte und kulturell angemessene Übersetzungen zu achten. Professionelle Übersetzungsdienste werden dringend empfohlen.
- Dateiformate: Untertitel sollten in Standarddateiformaten bereitgestellt werden, die mit verschiedenen Wiedergabegeräten und Plattformen kompatibel sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Untertitel in unterschiedlichen Wiedergabeumgebungen korrekt angezeigt werden.
Vorbereitung auf die Frist 2025
Die Frist für die Einhaltung der EAA-Vorgaben im Jahr 2025 rückt näher, daher ist eine vorausschauende Vorbereitung unerlässlich. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute! Ein strategischer Ansatz umfasst mehrere wichtige Schritte. Beginnen Sie mit gründlichen Barrierefreiheitsprüfungen und -bewertungen Ihrer aktuellen Sendeabläufe und Inhalte. So identifizieren Sie Verbesserungspotenziale und entwickeln einen entsprechenden Aktionsplan. Investieren Sie in Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu Best Practices im Bereich Untertitelung, um sicherzustellen, dass sie die technischen Anforderungen und Qualitätsstandards verstehen.
Machen Sie sich mit der Bandbreite zuverlässiger Veranstaltungstechnologien und -tools vertraut – von Untertitelungssoftware bis hin zu Qualitätssicherungsplattformen –, um Ihre Prozesse zu optimieren. Eine frühzeitige Vorbereitung ist unerlässlich. Sie ermöglicht ausreichend Zeit für Implementierung, Tests und Optimierung, minimiert das Risiko von Verstößen und maximiert die Vorteile barrierefreier Übertragungen.
Was nun?
Der Europäische Zugänglichkeitsgesetz (EAA) stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren Medienlandschaft dar. Durch die Verpflichtung zur Untertitelung gewährleistet der EAA, dass Rundfunkinhalte für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihrem Hörvermögen.
Sender, die Barrierefreiheit nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern auch als Chance begreifen, erfüllen nicht nur die Anforderungen des EAA, sondern profitieren auch von einem breiteren und engagierteren Publikum. Zögern Sie nicht – beginnen Sie noch heute mit der Planung Ihrer Barrierefreiheitsstrategie.
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